Seminar Koerpersprache verstehen

Körpersprache und Mimik verstehen

Beginn:
16./17.11.2024

Dauer: 2 Termine, 18 Unterrichtsstunden à 45 Minuten

Zeiten: Sa 10-18 Uhr und So 10-16:30 Uhr

Kosten: 290,–€ (260,–€ für BDH-Mitglieder und Schüler*innen der arche medica)

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Arche medica bei einer Sektion live in der Charité

13. April 2018 Schlagwörter:

Leichen sezieren? Das klingt erstmal gruselig… Dabei ist das im Medizinstudium notwendiger Standard, um gründlich Anatomie zu lernen. Deswegen haben wir unseren Schülerinnen und Schüler aus den schulmedizinischen Grundkursen ermöglicht, einmal  an einem Anatomiekurs in der Charite teilzunehmen.
Wir bedanken uns bei unserer Schülerin Marie-Luise, die mit viel Einsatz das für alle organisiert hat!
Unsere Schüler begleitet hat unsere Dozentin für schulmedizinische Untersuchungstechniken und mündliche Prüfungsvorbereitung, Frau Dr. med. Hoppe-Graf. Unsere Schülerin und Teilnehmerin Abnora war so nett, über den Besuch einen kleinen Bericht zu schreiben – vielen Dank dafür!
“Der Kurs wurde von Florian, einem Medizinstudenten des 8. Semesters geleitet.
Nachdem sich jeder einen Kittel übergeworfen hat und schnell paar schicke Fotos davon geschossen wurden ging es auch schon an den Ort des Geschehens. Vorab wurde noch erklärt, dass die Leiche mit Respekt behandelt werden soll und kein schlechtes Wort über sie verloren werden dürfe.
Über die Leiche selbst: Es war ein weiblicher Leichnam der über 50 Jahre alt war. Das genaue Alter sowie die Todesursache erfuhren wir nicht. Sie war bereits 6 Monate lang dort, was durch die Konservierung mittels Formalin (35-prozentige wässrige Formaldehydlösung) möglich war.
Mithilfe einiger Schüler wurde die Leiche aus dem ”Schrank” geholt und auf dem Tisch aufgebahrt. Da sie sich noch in allerlei Tüchern eingewickelt befand wurde der ganze Körper, bis auf das Gesicht, zuerst davon freigemacht. Es kam mir ein säuerlicher, leicht ätzender Geruch entgegen. Da ich zu dem Zeitpunkt spürbar aufgeregt war, war ich froh das wir vorerst am (unechten) Skelett lernten, bis der Geruch etwas verflogen ist.
Anschließend ging es dann zum Leichnam über. Ich muss sagen, dass es anders war als ich es mir vorgestellt habe. Da die Leiche bereits seit 6 Monaten konserviert wurde, sah sie dementsprechend ”vertrocknet” und nicht mehr so ”frisch” aus, was es mir jedoch leichter machte, sie anzuschauen, da ich damit nicht gleich einen, einst lebenden, Menschen assoziierte.
Zu allererst haben wir über die Muskeln gesprochen, das diese das waren was einem auf dem ersten Blick ins Auge fiel. Florian (der Medizinstudent) hat uns mithilfe einer Pinzette auch die kleineren Muskeln gezeigt und sie durften ebenfalls angefasst werden. Ich weiß nicht womit ich es vergleichen soll aber es hatte tatsächlich die Konsistenz von einem festen Stück Fleisch.
Anschließend haben wir die bereits präparierten Nerven gezeigt bekommen sowie die größeren Arterien.
Anschließend wurde der Brustkorb geöffnet und die darunterliegenden Organe freigemacht (Herz, Lunge, Leber, Gallenblase, Milz, Magen, Dünn- und Dickdarm). Zuerst sind wir auf das Herz eingegangen und haben es rausgenommen um es genauer zu betrachten. Das war sehr faszinierend weil man mit dem Finger ganz leicht durch die Aorta kam. Es wurden ausserdem die Pathologien des Herzens grob zusammengefasst und besonders die RH und LH-Insuffizienz voneinander differenziert.
Anschließend sind wir so Schritt für Schritt fortgefahren mit der Lunge, Leber etc.
Bei den GIT Organen gab es eine Art Anatomie-Quiz, bei dem die Organe herausgenommen und auf ein Tablett gelegt wurden, damit sie anschließend von uns wieder korrekt reingelegt wurden.
Zum Abschluss wurden uns noch einzelne Gehirnteile (da es kein Ganzes mehr gab) sowie das Rückenmark gezeigt. Das war ebenfalls sehr faszinierend, da es haargenau so aussieht wie man es sich vorstellt. In meiner Vorstellung sah ein Gehirn nämlich immer wie ein riesiger Knoten aus Würmern aus.
Während des Kurses durften jederzeit Fragen gestellt werden, die hinreichend beantwortet wurden.
Mein Fazit: Trotz teilweise großer Aufregung war es ein sehr angenehmer Kurs und ich habe persönlich, wie auch im medizinischen Sinne sehr viel gelernt. Ich würde es jedem empfehlen, an so einem Kurs teilzunehmen und würde es auch wieder tun.”

29. Dezember 2017 Schlagwörter:

Alles was Du über die neuen Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums zur Heilpraktikerüberprüfung wissen musst

Die neuen Leitlininien des Bundesgesundheitsministeriums für die Heilrpaktikerüberprüfung sind da! Arche medica hat für Dich recherchiert, was sich alles ändert.

Ab wann treten die neuen Leitlinien in Kraft?
Die Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft. Die Überprüfungen am 21. März 2018 werden davon also noch nicht betroffen sein.

Überhaupt bleibt abzuwarten, wie rasch die Gesundheitsämter die neuen Leitlinien umsetzen. Inwieweit sich also die Überprüfungspraxis ab Herbst 2018 ändern wird, steht noch nicht fest. Arche medica wird vor Ort das Gespräch mit den zuständigen Gesundheitsämtern und AmtsärztInnen suchen und Euch natürlich auf dem Laufenden halten.

Was ändert sich inhaltlich durch die neuen Leitlinien?
Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass sich an Art und Durchführung der Überprüfung zum Heilpraktiker nichts geändert hat. Ein inhaltlicher Vergleich der neuen mit den alten Richtlinien zeigt aber, dass der Patientenschutz deutlich stärker gewichtet wird. Wir fassen die Neuerungen kurz zusammen:

  1. Kenntnis des Gesundheitswesens in seinen wesentlichen Strukturen und Stellung des Heilpraktikers in diesem System
  2. Patientenrechtegesetz wird explizit genannt
  3. Qualitätsmanagement in der Heilpraktikerpraxis
  4. Angemessene Kommunikation und Interaktion mit Patienten aller Altersgruppen
  5. Pädiatrische und geriatrische Erkrankungen und Schwangerschaftskomplikationen werden explizit genannt
  6. Anwendungsorientierte medizinische Kenntnisse – hierbei handelt es sich um die wichtigste Neuerung. Sie beinhaltet
  • Bewertung und angemessene Berücksichtigung ärztlicher Befunde
  • Vollständige und umfassende Anamnese mit psychopathologischer Befunderhebung
  • Berufsbezogene Diagnose
  • Entwicklung eines Behandlungsvorschlages, der keine Gefährdung der Patientengesundheit erwarten lässt

Die anwendungsorientierten medizinischen Kenntnisse dürften sich insbesondere auf den mündlichen Teil der Überprüfung auswirken. Bislang sind praktische Aufgaben dort eher selten abverlangt worden. Das soll sich nun ändern. Die Richtlinien sprechen jetzt auch ausdrücklich nicht nur von einem „mündlichen“, sondern von einem „mündlich-praktischen“ Teil. Das könnte bedeuten, dass der Kandidat zukünftig im mündlichen Teil schulmedizinische Untersuchungstechniken, invasive Verfahren und Notfallmaßnahmen praktisch demonstrieren muss. Sollte der Kandidat eine alternative Therapieform als Behandlung vorschlagen, muss er praktisch zeigen können, dass ihre Anwendung die Patientengesundheit nicht gefährdet.

Was meint arche medica zu den Neuerungen?
Wir begrüßen die Neuerungen im Sinne des Patientenschutzes. Heilpraktiker sollen weiterhin Therapiefreiheit besitzen und auch zum Beispiel invasiv arbeiten dürfen. Das müssen sie aber lege artis beherrschen und Ihre praktische Befähigung dazu auch nachweisen. Es ist nicht akzeptabel, dass jemand therapeutisch tätig wird, ohne in diesen Therapien patientensicher ausgebildet worden zu sein.

Deswegen bietet arche medica seit mehr als 20  Jahren praktisch fundierte Ausbildungen an. Für den Bereich der Homöopathie und Akupunktur absolvieren die Schüler eine Lehrpraxis mit Supervision. Die praktische Ausbildung in invasiven Verfahren ist zertifiziert nach dem Dachverband der deutschen Heilpraktikerverbände (DDH). Für die Notfallmedizin arbeiten wir mit erfahrenen Rettungssanitätern der Johanniter zusammen. Und die Ausbildung in den schulmedizinischen Untersuchungstechniken wird bei arche medica von einem Ärzteteam betreut.

Nur so haben wir eine reale Chance, dass sich der Beruf des Heilpraktikers im Gesundheitssystem als seriöse Ergänzung zum Arzt etabliert.

Wer es genau wissen will: Die Quelle für die neuen Leitlinien:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die «Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz» – wie das Dokument offiziell heißt – im Bundesanzeiger am 22.12.2017 veröffentlicht (BAnz AT 22.12.2017B5).

171222-Leitlinien-HP-im-Bundesanzeiger

Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten mit Osteopathie

3. April 2017

Große rechtliche Verunsicherung besteht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten mit Osteopathie notwendig ist.

Der niedersächsische Landtag hat kürzlich im Februar 2017 die Thematik zusammengefasst und die aktuelle Position des Bundesgesundheitsministeriums sowie Rechtsprechung mit einbezogen.

Fazit vorab: Die Rechtslage ist weiterhin auch im Hinblick auf das Urteil des OLG Düsseldorf nicht eindeutig. Physiotherapeuten, die osteopathisch arbeiten, sind weiterhin gut beraten, die Heilpraktikererlaubnis zu erwerben, um sich rechtlich abzusichern. Zudem sind Physiotoherapeuten mit Heilpraktikererlabunis von einer ärztlichen Verordnung unabhängig. Das kann im Hinblick auf die osteopathische Behandlung von Privatpatienen einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.

Klicke hier, wie Du die Heilpraktikererlaubnis bei arche medica erwerben kannst.

Erstmal vom Tisch ist das Bestreben, die Osteopathie als eigenen Beruf zu etablieren oder in die Physiotherapieausbildung einzugliedern. Dazu hat sich das Bundesgesundheitsministerium  positioniert:

  1. Mangels angeblich hinreichender Evidenz osteopathischer Behandlungsmethoden wird die Schaffung eines eigenen Berufsgesetzes zur Ausübung der Osteopathie abgelehnt.
  2. Ostepathie gehört zur Komplementärmedizin und wird nicht in den Regelkatalog der Physiotherapieausbildung aufgenommen.
  3. Osteopahtie wird keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
  4. Zur Ausübung der Osteopathie ist grundsätzlich die Heilpraktikererlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich.

Weiterhin nicht vollständig geklärte ist die Ausübung der Osteopathie nach dem Delegationsverfahren. Hier hat die niedersächsische Landesregierung Stellung bezogen:

  1. Wer als Physiotherapeut eine osteopathische Zusatzqualifikation besitzt, darf osteopathisch auf ärztliche Verordnung hin behandeln ohne Heilpraktikererlaubnis (Behandung nach dem Delegationsverfahren). Ob die Auffassung der niedersächischen Landesregierung mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015 (Aktenzeichen I-20 U 236/13) vereinbar ist, ist allerdings weiter umstritten. Das OLG Düsseldorf wird zum Teil so interpretiert, dass der Physiotherapeut auch bei ärztlicher Verordnung die Heilpraktikererlaubnis besitzen muss, wenn er osteopathisch behandelt.
  2. Ohne ärztliche Verordnung – das ist unstrittig – darf der Physiotherapeut nur osteopoathisch behandeln, wenn er die Heilpraktikererlaubnis besitzt. Eine Abrechnung erfolgt über das Leistungsverzeichnis für Heilpraktiker, nicht über die gesetzlichen Krankenkassen.
  3. Die Heilpraktikererlaubnis muss beim Behandler in Person vorliegen. Es reicht also nicht aus, wenn der Inhaber der Physiotherapiepraxis Heilpraktiker ist und einem angestellten Physiotherapeuten, der keine Heilpraktikererlabunis besitzt, einen Patienten zur osteopathischen Behandlung delegiert.
  4. Die sektorale Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie reicht zur Ausübung der Osteopathie ohne ärztliche Verordnung nicht aus. Auch das ist unstreitig.

Die gesamte Stellungnahme des Niedersächsischen Landtags findest Du in der Drucksache 17/7624:

Heilpraktikererlaubnis_für_Osteopathen