Beginn:
16./17.11.2024, leider ausgebucht
15./16.11.2025
Dauer: 2 Termine, 18 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
Zeiten: Sa 10-18 Uhr und So 10-16:30 Uhr
Kosten: 290,–€ (260,–€ für BDH-Mitglieder und Schüler*innen der arche medica)
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16./17.11.2024, leider ausgebucht
15./16.11.2025
Dauer: 2 Termine, 18 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
Zeiten: Sa 10-18 Uhr und So 10-16:30 Uhr
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13. April 2018 Schlagwörter: Live-Sektion Charité
29. Dezember 2017 Schlagwörter: Neue Leitlinien Heilpraktikerprüfung
Alles was Du über die neuen Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums zur Heilpraktikerüberprüfung wissen musst
Die neuen Leitlininien des Bundesgesundheitsministeriums für die Heilrpaktikerüberprüfung sind da! Arche medica hat für Dich recherchiert, was sich alles ändert.
Ab wann treten die neuen Leitlinien in Kraft?
Die Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft. Die Überprüfungen am 21. März 2018 werden davon also noch nicht betroffen sein.
Überhaupt bleibt abzuwarten, wie rasch die Gesundheitsämter die neuen Leitlinien umsetzen. Inwieweit sich also die Überprüfungspraxis ab Herbst 2018 ändern wird, steht noch nicht fest. Arche medica wird vor Ort das Gespräch mit den zuständigen Gesundheitsämtern und AmtsärztInnen suchen und Euch natürlich auf dem Laufenden halten.
Was ändert sich inhaltlich durch die neuen Leitlinien?
Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass sich an Art und Durchführung der Überprüfung zum Heilpraktiker nichts geändert hat. Ein inhaltlicher Vergleich der neuen mit den alten Richtlinien zeigt aber, dass der Patientenschutz deutlich stärker gewichtet wird. Wir fassen die Neuerungen kurz zusammen:
Die anwendungsorientierten medizinischen Kenntnisse dürften sich insbesondere auf den mündlichen Teil der Überprüfung auswirken. Bislang sind praktische Aufgaben dort eher selten abverlangt worden. Das soll sich nun ändern. Die Richtlinien sprechen jetzt auch ausdrücklich nicht nur von einem „mündlichen“, sondern von einem „mündlich-praktischen“ Teil. Das könnte bedeuten, dass der Kandidat zukünftig im mündlichen Teil schulmedizinische Untersuchungstechniken, invasive Verfahren und Notfallmaßnahmen praktisch demonstrieren muss. Sollte der Kandidat eine alternative Therapieform als Behandlung vorschlagen, muss er praktisch zeigen können, dass ihre Anwendung die Patientengesundheit nicht gefährdet.
Was meint arche medica zu den Neuerungen?
Wir begrüßen die Neuerungen im Sinne des Patientenschutzes. Heilpraktiker sollen weiterhin Therapiefreiheit besitzen und auch zum Beispiel invasiv arbeiten dürfen. Das müssen sie aber lege artis beherrschen und Ihre praktische Befähigung dazu auch nachweisen. Es ist nicht akzeptabel, dass jemand therapeutisch tätig wird, ohne in diesen Therapien patientensicher ausgebildet worden zu sein.
Deswegen bietet arche medica seit mehr als 20 Jahren praktisch fundierte Ausbildungen an. Für den Bereich der Homöopathie und Akupunktur absolvieren die Schüler eine Lehrpraxis mit Supervision. Die praktische Ausbildung in invasiven Verfahren ist zertifiziert nach dem Dachverband der deutschen Heilpraktikerverbände (DDH). Für die Notfallmedizin arbeiten wir mit erfahrenen Rettungssanitätern der Johanniter zusammen. Und die Ausbildung in den schulmedizinischen Untersuchungstechniken wird bei arche medica von einem Ärzteteam betreut.
Nur so haben wir eine reale Chance, dass sich der Beruf des Heilpraktikers im Gesundheitssystem als seriöse Ergänzung zum Arzt etabliert.
Wer es genau wissen will: Die Quelle für die neuen Leitlinien:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die «Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz» – wie das Dokument offiziell heißt – im Bundesanzeiger am 22.12.2017 veröffentlicht (BAnz AT 22.12.2017B5).
3. April 2017
Große rechtliche Verunsicherung besteht, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten mit Osteopathie notwendig ist.
Der niedersächsische Landtag hat kürzlich im Februar 2017 die Thematik zusammengefasst und die aktuelle Position des Bundesgesundheitsministeriums sowie Rechtsprechung mit einbezogen.
Fazit vorab: Die Rechtslage ist weiterhin auch im Hinblick auf das Urteil des OLG Düsseldorf nicht eindeutig. Physiotherapeuten, die osteopathisch arbeiten, sind weiterhin gut beraten, die Heilpraktikererlaubnis zu erwerben, um sich rechtlich abzusichern. Zudem sind Physiotoherapeuten mit Heilpraktikererlabunis von einer ärztlichen Verordnung unabhängig. Das kann im Hinblick auf die osteopathische Behandlung von Privatpatienen einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.
Klicke hier, wie Du die Heilpraktikererlaubnis bei arche medica erwerben kannst.
Erstmal vom Tisch ist das Bestreben, die Osteopathie als eigenen Beruf zu etablieren oder in die Physiotherapieausbildung einzugliedern. Dazu hat sich das Bundesgesundheitsministerium positioniert:
Weiterhin nicht vollständig geklärte ist die Ausübung der Osteopathie nach dem Delegationsverfahren. Hier hat die niedersächsische Landesregierung Stellung bezogen:
Die gesamte Stellungnahme des Niedersächsischen Landtags findest Du in der Drucksache 17/7624: