Mit Sicherheit eine spannendes Thema, über das es die wildesten Gerüchte gibt:
Welche Fragen kommen in der MC-Klausur bei der nächsten amtsärztlichen Überprüfung zum Heilpraktiker? Wir sind der Sache auf den Grund gegangen und haben fast 2.000 Prüfungsfragen ausgewertet.
91522 Ansbach – der Nabel der Welt
Vielleicht weißt Du schon, dass die Klausuren in den meisten Bundesländern, wenn auch nicht in allen, identisch sind. Viele Länder haben sich, so auch Berlin und Brandenburg, einem gemeinsamen Pool angeschlossen. Die Klausur wird von einem Gesundheitsamt in Ansbach für diese vielen Bundesländer erstellt. Für alle dem Pool angeschlossenen Länder erfolgt dieselbe Prüfung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit. So eben auch bei uns in Berlin.
Jede Prüfung ist neu
Das bedeutet ebenfalls, dass sich die Klausurfragen nicht wiederholen, sondern immer neu erstellt werden. Damit wäre die Strategie, die vorhandenen Fragen aus bereits gelaufenen Klausuren immer wieder zu lösen oder gar auswendig lernen, aussichtslos, sogar gefährlich: Die Fragen sind sich zum Teil sehr ähnlich und da wird sehr schnell etwas mal überlesen und verwechselt. So kann sich die richtige Antwort z.B. sehr unterscheiden, je nachdem, ob in der Frage ein „und“ steht oder ein „oder“…
Die richtige Strategie ist es, die Zusammenhänge zu lernen und insbesondere das differentialdiagnostische Denken zu trainieren. Zur Überprüfung dieser Fähigkeiten ist es dann selbstverständlich sinnvoll, auch Übungsklausuren zu lösen. Das kannst Du bei uns als Schüler/in übrigens im Lernraum online so oft Du willst.
Blick zurück nach vorn
Aus den bereits gelaufenen Klausuren können wir auch noch eine andere wertvolle Information gewinnen: Wie häufig sind bestimmte Themen prozentual in den Klausuren vertreten? Denn daraus lässt sich folgern, welche Wichtigkeit die Gesundheitsämtern den einzelnen Themen beimessen und das sollte ja auch die Gewichtung für Dein Lernen bestimmen!
arche medica hat 1.980 Fragen aus 33 Klausuren der amtsärztlichen Überprüfung seit Einführung der MC-Klausur bis heute (1995 bis 2022) ausgewertet.
Hier ist die Rangliste der Häufigkeit:
1. Herz, Kreislauf, Gefäße
2. Infektionslehre
3. GIT, Haupttrakt
4. Psychiatrie
5. Hämatologie
6. Neurologie
7. Leber, Gallenblase, Pankreas (D. m.)
8. Harnapparat
9. Bewegungsapparat
10. Respirationstrakt
11. Haut
12. Endokrinum
13. Weibliches und Männliches Genital, Schwangerschaft, Geburt
14. Notfall
15. Ohr
16. Auge
17. Pädiatrie
18. Onkologie
19. Pharmakologie
Absolute Spitzenreiter sind die Themenkreise “Kardiologie” und “Hygiene, Mikrobiologie, Infektionskrankheiten”.
Eigentlich logisch, oder?
Hier spiegelt sich ein Hauptanliegen der Gesundheitsämter wieder: Die Sicherung der Volksgesundheit und der Schutz der Gemeinschaft vor übertragbaren
Erkrankungen unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten.
Die Themen Gastroenterologie, Psychiatrie und Neurologie, Leber, Harnapparat haben ebenfalls einen hohen Stellenwert. Hinter diesen medizinischen Fachdisziplinen verbergen sich viele Volkskrankheiten wie Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), Rheuma, Herzinfarkt, Depression, Schlaganfall, um nur einige zu nennen.
Das entspricht den Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern gemäß § 2 Abs. 1
Buchst. i) der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (Bundesministerium für Gesundheit 315-4334-3/4 vom 02. September 1992)
„Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers dient der Feststellung, ob beim Antragsteller Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ausübung der Heilkunde durch ihn eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. (…) Dabei ist insbesondere auch darauf zu achten, ob der Antragsteller die Grenzen seiner Befähigung und der Handlungskompetenzen eines Heilpraktikers klar erkennt, sich der Gefahren bei einer Überschreitung dieser Grenzen bewusst und bereit ist, sein Handeln entsprechend einzurichten (…)“.
Gegenstände der Überprüfung sind insbesondere
„Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten (…).“
Insofern ist klar, unter welchen Gesichtspunkten Du Dich der Prüfung nähern solltest. Das ist natürlich ein guter Hinweis, aber niemals eine Garantie, dass Du immer zu diesen Themen gefragt werden wirst – schon gar nicht, dass Du alles andere nicht wissen müsstest.
Schließlich geht es am Ende darum, das solide Wissen eines ernsthaften Behandlers für durchaus wichtige Krankheiten zu werden. Dennoch wirst Du sehen, dass wir unseren Unterricht stark darauf ausgelegt haben, dass die prüfungsrelevanten Themen besonders im Mittelpunkt stehen.
Falls Du noch mehr wissen möchtest, haben wir Dir die kompletten Leitlinien hier ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Leitlinie des Bundesministeriums für Gesundheit vom 7.12.2017