Nach Bestehen der Überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt erlangen Sie die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Nach Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) aus dem Jahr 2008 lautet die Berufsbezeichnung: Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der amtsärztlichen Überprüfung entsprechen der amtsärztlichen Überprüfung für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis:
- Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens der Hautschulabschluss) nachweisen können,
- sittlich zuverlässig sein,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein,
- und Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet.
Die Heilpraktiker-Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Für 28 Fragen im Multiple-choice-Beantwortungsverfahren, von denen 21 richtig beantwortet werden müssen, stehen insgesamt 55 Minuten reine Bearbeitungszeit zur Verfügung. Wer die schriftliche Überprüfung bestanden hat, ist zur mündlichen Überprüfung zugelassen. Bei Nichtbestehen eines Teils müssen beide Teile wiederholt werden.