Mit der unbeschränkten Heilpraktikererlaubnis – auch Großer Heilpraktiker genannt – bekommst Du vom Gesundheitsamt eine sehr weit reichende Therapieerlaubnis.
Dir stehen sogar invasive Verfahren wie Injektionen oder Infusionen zur Verfügung. In der Wahl Deiner Behandlungsmethoden bist Du weitgehend frei – sofern Du sie gelernt hast, versteht sich.
Der Heilpraktiker… |
Der Heilpraktiker darf nicht… |
übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus | verschreibungspflichtige Medikamente verordnen |
verbindet Schulmedizin & Naturheilkunde | Arbeitsunfähigkeit attestieren |
kann mit Privatversicherungen abrechnen | sein Honorar mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen |
hat kürzere Wartezeiten als Ärzte | Gutachten erstellen |
bringt mehr Zeit mit | Arzneimittel herstellen |
bekommt meist motiviertere Patienten | Tätigkeiten ausführen, für die er keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten hat |
Eine starke Position, die viel Verantwortung braucht. Zu dieser Verantwortung gehört als erstes eine gute Ausbildung. Den guten Heilpraktiker definieren:
- Sichere Kenntnisse in der Schulmedizin – als Fundament Deiner Ausbildung (und im Anschluss die Prüfung)
- darauf aufbauend eine naturheilkundliche Therapieausbildung und
- Praxiskompetenz bei der Behandlung von Patienten.
Darum ist die Prüfungsvorbereitung in HPcollege, HPweekend oder HPonline erst der erste von drei Schritten zu Deinem Ziel.