Was darfst Du als Heilpraktiker?

Mit der unbeschränkten Heilpraktikererlaubnis – auch Großer Heilpraktiker genannt – bekommst Du vom Gesundheitsamt eine sehr weit reichende Therapieerlaubnis.

Dir stehen sogar invasive Verfahren wie Injektionen oder Infusionen zur Verfügung. In der Wahl Deiner Behandlungsmethoden bist Du weitgehend frei – sofern Du sie gelernt hast, versteht sich.

Der Heilpraktiker…

Der Heilpraktiker darf nicht…

übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus verschreibungspflichtige
Medikamente verordnen
verbindet Schulmedizin & Naturheilkunde Arbeitsunfähigkeit attestieren
kann mit Privatversicherungen abrechnen sein Honorar mit gesetzlichen
Krankenkassen abrechnen
hat kürzere Wartezeiten als Ärzte Gutachten erstellen
bringt mehr Zeit mit Arzneimittel herstellen
bekommt meist motiviertere Patienten Tätigkeiten ausführen, für die er keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten hat

Eine starke Position, die viel Verantwortung braucht. Zu dieser Verantwortung gehört als erstes eine gute Ausbildung. Den guten Heilpraktiker definieren:

  1. Sichere Kenntnisse in der Schulmedizin – als Fundament Deiner Ausbildung (und im Anschluss die Prüfung)
  2. darauf aufbauend eine naturheilkundliche Therapieausbildung und
  3. Praxiskompetenz bei der Behandlung von Patienten.

Darum ist die Prüfungsvorbereitung in HPcollege, HPweekend oder HPonline erst der erste von drei Schritten zu Deinem Ziel.