In unserem Ambulatorium bieten wir Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) unter fachkundiger Begleitung erfahrener Dozent:innen an. Die Behandlungen werden von sorgfältig ausgebildeten Heilpraktiker:innen durchgeführt, die ihre TCM-Ausbildung an der arche medica vertiefen.
Die Arbeit im Ambulatorium hat Ausbildungs- und Unterrichtscharakter. Davon profitierst Du als Patient:in: Dein Anliegen wird besonders gründlich aufgenommen, und die Behandler:innen nehmen sich ausreichend Zeit für Dich.
Kontakt: Sekretariat 030 / 851 68 38 oder direkt über das Ambulatorium.
Behandlungskosten
Die Honorare im Ambulatorium orientieren sich an der möglichen Gebührenspanne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker:innen (GebüH).
Beispiel: Innerhalb der GebüH-Ziffer 21.1 beträgt die Gebühr für eine Akupunktursitzung 20 €.
Kostenübersicht
- Anamnese (erste Behandlungssitzung): 50 €
- Folgetermin: 20 € pro Sitzung
Wenn Du privat versichert bist oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung hast, kannst Du die Rechnung dort einreichen. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Allgemeine Informationen zu der Honorarvereinbarung mit der Heilpraktiker:in
Supervisoren der Lehrpraxis
Die an der Lehrpraxis supervisierenden Dozentinnen sind selbständige Heilpraktikerinnen mit eigener Praxis in Akupunktur (TCM), die sie an der arche medica seit mehreren Jahren unterrichten.

Brigitte Brüse

Sandra Wilfert
Wie behandeln Heilpraktiker*innen?
Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen.
Die meisten Heilpraktiker*innen wenden in ihrer Praxis ganzheitliche Heilverfahren der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an.
Der Heilpraktikerberuf weist in Deutschland neben dem Arzt die weitreichendsten therapeutischen Befugnisse auf. Der Heilpraktiker darf im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigenständig diagnostizieren und therapieren, was medizinischen Hilfsberufen wie z.B. den Physiotherapeuten und Krankenschwestern untersagt ist. Er zählt zu den freien Berufen im Sinne von §18 Einkommensteuergesetz.
Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen Heilpraktiker*innen nicht verordnen. Ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker*innen besteht bei meldepflichtigen Krankheiten und Geschlechtserkrankungen, für den Bereich der Zahnmedizin, der Strahlentherapie, der Leichenschau und der Geburtshilfe.
Der ganzheitliche Ansatz des Heilpraktikers umfasst auch funktionelle körperliche Beschwerden (bei denen noch kein schulmedizinischer Befund vorliegt) sowie Beschwerden aus dem emotionalen und geistigen Bereich, die für die Schulmedizin nicht bedeutsam sind. Persönliche Eigenschaften wie z.B. Vorlieben für bestimmte Speisen, Wetterunverträglichkeiten und der persönliche Biorhythmus (Tag-Nachtverhalten) spielen dabei ebenso eine wichtige Rolle.
Für eine gründliche Aufnahme der Krankheitsgeschichte (Anamnese) seiner Patient*in nehmen sich Heilpraktiker*innen daher viel Zeit. Für eine Anamnese setzen sie im Regelfall eine Stunde an, bei chronischen Krankheiten kann sie bis zu drei Stunden dauern.
Heilpraktiker*innen werden Patient*innen dazu anhalten, ein Tagebuch über ihre Symptome zu führen und ihnen ausreichend Zeit in den Folgebehandlungen einräumen, darüber zu berichten. Denn nur so können sie beurteilen, ob die gewählte Therapie anspricht und etwaige Änderungen bei den Symptomen einen Heilungsverlauf anzeigen.
Akupunktur (TCM) als Therapie
Die Traditionelle Chinesische Medizin betrachtet Erkrankungen als Muster von Disharmonien im gesamten Organismus. Akupunktur setzt gezielte Reize an definierten Punkten, um die Selbstregulation zu unterstützen und das innere Gleichgewicht zu fördern.
Die Akupunktur nutzt ein klassisches System aus insgesamt 361 Punkten, die entlang von sogenannten Meridianen liegen. Ziel ist eine regulierende, harmonisierende Wirkung, die die körpereigenen Prozesse unterstützt.
