Heilpraktiker-Beruf

Heilpraktiker-Beruf

Die Tradition des Heilpraktikerberufes

Wahrscheinlich ist der Beruf des Heilers einer der ältesten der Menschheitsgeschichte. Seit vielen Jahrhunderten haben überall auf der Welt Heilkundige aus dem Volke ihre Familien, ihre Nachbarn oder ihr ganzes Dorf bei den unterschiedlichsten Erkrankungen behandelt. Die Beobachtung der Natur und der Jahreszeiten, seelische und spirituelle Aspekte, zahllose Experimente und die überlieferten Erfahrungen von Generationen von Heilern führten zu unterschiedlichsten Therapieansätzen.

Erst im Mittelalter entstanden in Europa Universitäten, die Ärzte ausbildeten. Über sehr lange Zeit hinweg verwendeten sowohl die „Volksheilkundler“ als auch die „Schulmediziner“ nahezu die gleichen Verfahren. Erst mit Errungenschaften und Entdeckungen wie dem Mikroskop, dem Röntgengerät oder dem Penicillin im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert entstanden zwei medizinische Richtungen. Doch trotz aller Fortschrittsgläubigkeit und der Hoffnung der Menschen darauf, dass es in nicht allzu ferner Zukunft eine Welt ohne Krankheiten gäbe, behielten die Volksheilkundler mit ihren traditionellen Verfahren ihre Bedeutung bei der Bevölkerung. Insbesondere Laienheiler führten erfolgreich und etabliert „Naturheilkunde-Praxen“, z.B. mit Homöopathie, Hypnose, Kräuterheilkunde oder Augendiagnose.

Aus dieser Geschichte heraus ist es gut so, dass der Beruf des Heilpraktikers Menschen aus ganz unterschiedlichen Vorberufen und Bildungsvoraussetzungen offen steht. Das war immer einer seiner großen Potenziale: Kein Heilberuf als Statusberuf im Etablissement des Gesundheitssystem, sondern ein Beruf aus Berufung.

Während die moderne Schulmedizin sich in immer mehr Fachbereiche aufspaltete und die Bekämpfung des einzelnen Krankheitssymptoms einseitig befürwortete, pflegte die Heilpraktikerschaft einen ganzheitlichen Therapieansatz, die den Menschen in seiner Gesamtheit von Seele, Körper, Geist und Lebensgeschichte in den Vordergrund stellte.

In einer Zeit, in der die Antibiotikamedizin vorherrschte, hat die Heilpraktikerschaft die Fahnen für überlieferte ganzheitliche Therapien wie z.B. die Säftelehre von Hippokrates mit ihren Methoden am Blutstrom (Blutegel, Schröpfen) hochgehalten. So deckt die Tätigkeit des Heilpraktikers heute einen sehr aktuellen Bedarf der Menschen an ganzheitlichen, alternativmedizinischen Therapien ab. Immer mehr Menschen öffnen sich Therapien wie Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie, Pflanzenheilkunde u.v.m. Aus dieser Tradition möchten wir unsere Kraft beziehen und diese wertvollen Ideen in die Zukunft tragen:

Der Heilpraktiker soll – wie bisher – das bleiben, was er immer schon war: Ein eigenständiger, originärer Beruf. Dazu gehört die enge Verbindung zur Volksheilkunde. Dazu gehört, dass die Heilpraktikerschaft über ihre Berufsverbände die Ausbildung des Heilpraktikers mit anerkannten Mitteln der Qualitätssicherung regelt. Dazu gehört auch eine schulische Ausbildungsstruktur, die – fernab vom Massenbetrieb der Hochschulen – viel Raum für die Betreuung des Einzelnen bietet und in der ausreichend Zeit für Lehrpraxis und praktisches Arbeiten bleibt.

Für diese Tradition wird sich Arche medica einsetzen und ihre seit vielen Jahren erfolgreich Arbeit in der Heilpraktiker-Ausbildung durch zeitgemäße Mittel der Qualitätskontrolle sichern. Moderne Erkenntnisse aus Naturwissenschaft und Forschung werden dabei als Chancen und Bereicherung gesehen. Tradition und Moderne sollen sich nicht ausschließen, sondern eine fruchtbare Verbindung eingehen, wie es z.B. bei der computergestützten Repertorisation in der Klassischen Homöopathie oder bei der Verwendung von Digitalfotografie in der Irisdiagnostik schon lange der Fall ist.

Weitere interessante Informationen zur Heilpraktiker-Geschichte

Rechtliche Voraussetzungen

In Deutschland bedarf es zur Ausübung der Heilkunde einer staatlichen Erlaubnis, entweder durch die Approbation als Arzt oder durch die Zulassung zum Heilpraktiker nach vorheriger Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Der Heilpraktiker ist damit in Deutschland neben dem Arzt der Beruf mit den weitreichendsten therapeutischen Befugnissen. Er darf im Rahmen der gesetzlichen Grenzen eigenständig diagnostizieren und therapieren, was medizinischen Hilfsberufen wie z.B. den Physiotherapeuten und Krankenschwestern untersagt ist.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Überprüfung zum Heilpraktiker und für die Ausübung des Heilpraktikerberufes sind im Heilpraktikergesetz geregelt.

Im Gegensatz zum Arzt muss sich der Heilpraktiker aber keiner Fachprüfung unterziehen. Im Heilpraktikergesetz wird auch nur von einer “Überprüfung” gesprochen. Sie soll sichern, dass der Heilpraktiker ein medizinisches Grundwissen besitzt, mit dem er die Grenzen und Risiken seiner therapeutischen Tätigkeit erkennen und richtig einzuschätzen vermag. So soll verhindert werden, dass durch “Quacksalberei” Menschen Schaden an Leib oder Leben erleiden. Der Gesetzgeber spricht davon, eine “Gefahr für die Volksgesundheit” zu verhindern.

Die Überprüfung wird vor einem Amtsarzt bei der Gesundheitsbehörde des Wohnsitzes abgelegt. Die formalen Anforderungen an die Prüfungszulassung sind – vor dem Hintergrund, dass es sich um keine Fachprüfung handelt – vom Gesetzgebern niedrig angesetzt. Hier geben wir eine kurze Zusammenfassung:

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Zumindest Volksschulabschluss
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Ärztliches Attest, dass der Prüfungsanwärter frei von geistigen und körperlichen Krankheiten oder Sucht ist, die ihn an der Berufsausübung hindern würden
  • Zahlung einer Prüfungsgebühr in Höhe von zur Zeit 350,– €

Qualitätssicherung

Entgegen landläufiger Meinung stellt die Berufsbezeichnung “Heilpraktiker” kein therapeutisches Gütesiegel dar. Die amtsärztliche Überprüfung beinhaltet nicht, ob der Heilpraktiker die von ihm praktizierten Heilverfahren kompetent beherrscht und z.B. ein guter Akupunkteur ist. Die bestandene Überprüfung dokumentiert nur, dass er keine “Gefahr für die Volksgesundheit” darstellt.

Die therapeutische Befähigung des Heilpraktikers ist von der Qualität seiner Ausbildung abhängig, die nicht staatlich geregelt ist, sondern an privaten Schulen erfolgt. Engagierte Berufsverbände wie der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbänd (DDH), der Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH) und die Stiftung Homöopathiezertifikat (SHZ) haben Qualitätsstandarts für eine hochwertige Ausbildung entwickelt.

arche medica hat diese Qualitätsstandarts umgesetzt:

  • arche medica besitzt seit dem 15. März 2015 die staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz (WBFöG M-V).
  • arche medica betreibt seit dem Jahr 2008 ein nach ISO-Norm angelehntes Qualitätsmanagementsystem für die Heilpraktikerausbildung
  • arche medica ist für die Deutsche Rentenversicherung seit dem Jahr 2008 als Bildungsträger anerkannt und nach AZAV zertifiziert
  • Bei der Stiftung Homöopathiezertifikat (SHZ) ist arche medica seit dem Jahr 2007 als Fachschule für Klassische Homöopathie akkreditiert.
  • Vom Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände DDH ist arche medica seit dem Jahr 2006 für die Ausbildung in Akupunktur und invasive Verfahren zertifiziert.
  • arche medica ist seit dem Jahr 2004 zertifizierte Verbandsschule des Bund Deutscher Heilpraktiker BDH für Berlin/Brandenburg.

Mehr zur Qualitätssicherung in der Heilpraktikerausbildung

 Heilpraktiker-Überprüfung

Der Prüfung kann hinsichtlich des Anmeldeverfahrens und ihres Ablaufes von Bundesland zu Bundesland Besonderheiten aufweisen. Die folgenden Informationen beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Überprüfung in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
Im Land Berlin sind – je nach Wohnsitz – die Gesundheitsämter Tempelhof und Lichtenberg zuständig; Im Land Brandenburg führt das Gesundheitsamt Potsdam die Prüfung für ganz Brandenburg zentralisiert durch; die Anmeldung dazu erfolgt aber über das für Deinen 1. Wohnsitz in Brandenburg zuständige Gesundheitsamt.

Jährlich gibt es zwei Prüfungstermine, jeweils im März und Oktober gelegen.

Anmeldung

Zur Anmeldung für die Heilpraktikerüberprüfung ist beim zuständigen Gesundheitsamt ein schriftlicher Antrag einzureichen. Aufgrund der hohen Anzahl von Heilpraktikeranwärtern gibt es bei den Gesundheitsämtern in Berlin zur Zeit Wartezeiten bis zu 18 Monaten. Es empfiehlt sich daher in Berlin eine rechtzeitige Anmeldung, am besten schon zu Beginn der Heilpraktikerausbildung. Wir schlagen folgende Formulierung für den Antrag vor:

“Hiermit beantrage ich die Überprüfung zum/zur Heilpraktiker(in) gemäß Heilpraktikergesetz zum (gewünschtes Datum einfügen).”

Beizufügen ist ein Auszug aus dem Melderegister, der bei der örtlichen Meldestelle beantragt wird. Damit wird nachgewiesen, in welchem Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt und welches Gesundheitsamt damit für Dich zuständig ist.

Das Gesundheitsamt sendet Dir dann eine schriftliche Bestätigung und gibt dem Vorgang ein Aktenzeichen. Gleichzeitig fordert es Dich dazu auf, eine Verwaltungsgebühr einzuzahlen. Die Gebühren betragen zur Zeit (Stand Januar 2017) 175,– € für die schriftliche und 175,– € für die mündliche Prüfung, insgesamt z.Z. also 350,– €.

Auf schriftliche Aufforderung des Gesundheitsamtes sind dann folgende Unterlagen nachzureichen:

  1. Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
    In Berlin ist die Angabe des Berufsziels und der angestrebten Therapieverfahren nicht nötig. Dennoch schauen sich in Amtsärzte den Lebenslauf vor der mündlichen Prüfung sehr genau an und stellen dazu durchaus Fragen. Es lohnt sich daher, etwas Zeit in die Abfassung des Lebenslaufes zu investieren. Selbstverständlich berät die arche medica auf Wunsch ihre Schüler dabei.
  2. Nachweis über den Schulabschluss
    Erforderlich ist eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, (mindestens Hauptschule).
  3. Gesundheitsattest
    Jeder Arzt kann es ausstellen mit dem erforderlichen Wortlaut des § 2 Abs. g der 2. DVI:
    “Frau X/Herr Y ist frei von körperlichen Leiden und Schwächen ihrer/seiner geistigen und körperlichen Kräfte sowie frei von Süchten und besitzt daher die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung als Heilpraktiker.”
  4. Polizeiliches Führungszeugnis
    Es wird bei der örtlichen Meldestelle für das Gesundheitsamt beantragt und von da direkt an das Gesundheitsamt weitergeschickt.

Merkblatt Gesundheitsamt

Ablauf

In Berlin und Brandenburg besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Der schriftliche Teil dauert zwei Stunden und besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 45 richtig beantwortet sein müssen.

Um Dein schulmedizinisches Wissen an originalen Prüfungsfragen zu testen, klicke hier.

Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Gruppen zu 2 bis 4 Personen statt und dauert im Regelfall 20 bis 30 Minuten pro Person.

Zulassung zur mündlichen Prüfung ist nur bei bestandener schriftlicher Prüfung möglich. Bei nicht bestandener mündlicher Prüfung muss auch die schriftliche Prüfung wiederholt werden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden; bei jeder Wiederholung fallen aber die Prüfungsgebühren erneut an und es können zudem Wartezeiten von bis zu einem Jahr entstehen.

Schau Dir das Protokoll einer originalen mündlichen Überprüfung an und klicke hier.

Inhalt

Schwerpunkt der amtsärztlichen Überprüfung sind schulmedizinische Grundkenntnisse. Die Ausbildungsinhalte der Schulmedizinischen Grundausbildung an der arche medica folgen dabei den Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern gemäß § 2 I, i der ersten DVO zum Heilpraktikergesetz des Bundesgesundheitsministeriums (herausgegeben am 02.09.1992, Bundesministerium für Gesundheit 315-4334):

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Allgemeine Krankheitslehre einschließlich Infektionskrankheiten
  • Notfallmedizin
  • Hygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Klinische Untersuchung (unter anderem Anamnese, Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung sowie Labor)
  • Berufs- und Gesetzeskunde, insbesondere Grenzen diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers

Leitlinien Heilpraktiker-Überprüfung