Anmeldung zur Überprüfung -> HP Psych

Die Prüfung kann hinsichtlich des Anmeldeverfahrens und ihres Ablaufes von Bundesland zu Bundesland Besonderheiten aufweisen. Die folgenden Informationen beziehen sich schwerpunktmäßig auf die Überprüfung in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
Im Land Berlin sind – je nach Wohnsitz – die Gesundheitsämter Lichtenberg und Tempelhof zuständig ; für das Land Brandenburg das Gesundheitsamt Potsdam. Jährlich gibt es zwei Prüfungstermine, jeweils im März und Oktober gelegen.

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ist schriftlich beim Gesundheitsamt des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin zu stellen, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in einem der Berliner Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Spandau, Reinickendorf oder in Lichtenberg befindet. Für alle anderen Berliner Bezirke ist der Heilpraktikerbereich im Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg zuständig.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Lebenslauf
  • amtlich beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (im Bürgeramt erhältlich)
  • Bescheinigung aus dem Melderegister beziehungsweise Meldebescheinigung (im Original, nicht älter als drei Monate, im Bürgeramt erhältlich)