Die sektorale Heilpraktikererlaubnis erwerben

Heilpraktiker für Physiotherapie

Wie erwerbe ich als Physiotherapeut die sektorale Heilerlaubnis?

Du erwirbst die Heilerlaubnis beim zuständigen Gesundheitsamt. Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Einzugsbereich Du Deinen 1. Wohnsitz hast.

Du musst folgende allgemeine persönliche Voraussetzungen erfüllen:

 Allgemeine persönliche Voraussetzungen (gültig für alle Gesundheitsämter)
  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Polizeilichen Führungszeugnis der Belegart “0”, das keine belastenden einschlägigen Einträge in Bezug auf die Berufsausübung enthält
  • Ärztliches Attestes, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die antragstellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung der eingeschränkt heilpraktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Physiotherapie ungeeignet ist
  • Vorlage der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Physiotherapeut/Physiotherapeutin” nach dem MPhG
  • Nachgewiesene vierjährige berufliche Tätigkeit als Physiotherapeut/Physiotherapeutin

Das weitere Verfahren wird im folgenden für die Gesundheitsämter Berlin und Brandenburg beschrieben. Für die Gesundheitsämter anderer Bundesländer ist das vergleichbar geregelt, jedoch sind regionale Abweichungen möglich. Bitte erkundige Dich dazu bei dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt.

Gesundheitsämter Berlin (Tempelhof und Lichtenberg)

In Berlin ist die Erteilung der Erlaubnis durch Entscheidung nach Aktenlage, d.h. ohne mündliche und/oder schriftliche Prüfung beim Gesundheitsamt möglich. In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen verhält es sich genauso. Der Physiotherapeut muss dazu eine sogenannte Nachqualifikation nachweisen. Die Gesundheitsämter fordern dazu einen an ein Curriculum gebundenen, fachlichen Kenntniserwerb mit der Dauer von mindestens 60 Unterrichtstunden à 45 min mit anschließender schriftlicher Erfolgskontrolle. Von den 60 Unterrichtsstunden müssen 10 Stunden auf Berufs- und Gesetzeskunde entfallen und 50 Stunden auf Diagnostik und Indikationsstellung.

Eine solche Nachqualifikation erfüllt der von arche medica angebotene Intensivkurs „Heilpraktiker Physiotherapie“ Eine Abklärung mit den Gesundheitsämtern Berlin und Potsdam ist durch arche medica erfolgt.

Nach erfolgreicher Teilnahme stellt arche medica dem Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung für die Nachqualifikation aus. Diese Nachqualifikation durch Bescheinigung ist in jedem Fall für eine positive Entscheidung nach Aktenlage ausreichend.

Merkblatt zur Anmeldung bei den Gesundheitsämtern

Gesundheitsämter Brandenburg

In Brandenburg erteilen die Gesundheitsämter der jeweiligen Landkreise die Heilpraktikererlaubnis für Physiotherpaie. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem Du Deinen Wohnsitz hast. Bitte fordere hierzu die Antrags-Unterlagen bei dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt an. Das Anmeldeverfahren kann von Landkreis zu Landkreis sich unterscheiden. Unter folgendem Link findest Du eine Liste aller Gesundheitsämter in Brandenburg, geordnet nach Landkreisen:

Bei allen Landkreisen in Brandenburg ist eine Entscheidung nach Aktenlage wie in Berlin möglich. Es gilt der gleiche Kriterienkatalog zur Anerkennung nach Aktenlage. arche medica bietet für die Anerkennung nach Aktenlage an drei Wochenenden einen intensiven Vorbereitungskurs an mit 62 Unterrichtsstunden und Abschlussklausur an.